Gericht stoppt Fusion von Kabelunternehmen

Vor rund einem Jahr fusionierte der US-Konzern Liberty Global seine beiden deutschen Töchter Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun die Aufhebung der Transaktion.

Bundeskartellamt muss regionale Märkte prüfen

Unitymedia Kabel BW Techniker
Unitymedia Kabel BW Techniker, Quelle: umkbw.de

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion der Kabelnetzbetreiber unter Auflagen genehmigt. Der US-Konzern hatte Kabel BW für rund 4,5 Milliarden US-Dollar übernommen. Die Kartellwächter hatten bereits damals erhebliche Auflagen gemacht, um dritte Anbieter auf dem Markt zu stärken. Den Mitbewerbern Deutsche Telekom und Netcologne reichten die Zugeständnisse nicht aus. Sie reichten Beschwerde ein. Nach Ansicht des Gerichtes hätte das Bundeskartellamt bei der Genehmigung der Fusion auch die Auswirkungen auf die regionalen Märkte stärker prüfen müssen. Die Auflagen der Wettbewerbshüter hätten nicht ausgereicht, um eine Marktbeherrschung Unitymedias zu verhindern. Darüber hinaus betonte das Gericht, die Auflagen hätten nicht ausgereicht, um den Markt auch für die Konkurrenz zu öffnen. Nach der Fusion war Kabel BW als einziger potentieller Mitbewerber Unitymedias vom Markt verschwunden. Die Richter gehen davon aus, dass Kabel BW in den nächsten Jahren ohne eine Fusion in deutliche Konkurrenz zum Mitbewerber getreten wäre. Der Wettbewerb hätte für die Verbraucher attraktivere Preise zur Folge gehabt.

Unitymedia kündigt Beschwerde an

Unitymedia kündigte an, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil der Düsseldorfer Richter vorgehen zu wollen. Aktuellen Meldungen zufolge will das Unternehmen beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen. Alle verfügbaren Rechtsmittel sollen ausgeschöpft werden. Wird die Entscheidung von den obersten Bundesrichtern nicht aufgehoben, so kann das Bundeskartellamt das Geschäft eventuell unter verschärften Auflagen genehmigen. Wird die Genehmigung nicht erteilt, so muss die gesamte Übernahme rückabgewickelt werden.